1. Projektidee

Sie haben eine Projektidee und nun? Melden Sie sich bei der lokalen Koordinierungs- und Fachstelle und fragen Sie, ob ihre Idee und auch Sie als Träger förderfähig sind.


2. Interessensbekundung

Die Idee ist förderfähig und Sie sind es als Träger auch? Prima! Dann füllen Sie bitte die Interessensbekundung aus und mailen diese an die lokale Koordinierungs- und Fachstelle. Bitte beachten Sie die Leitziele, die im Rahmen der „Partnerschaft für Demokratie“ im Schwalm-Eder-Kreis verfolgt werden sollen.

Ihre Interessensbekundung wird dann dem Begleitausschuss (BgA) zur Förderentscheidung vorgelegt.


3. Förderentscheidung durch den Begleitausschuss (BgA)

Der BgA prüft Ihr Projekt anhand von formalen und auch inhaltlichen Kriterien. Wenn seitens des BgA eine Förderentscheidung getroffen wird, erhalten Sie von der lokalen Koordinierungs- und Fachstelle weitere Nachricht.


4. Zuwendungsbescheid

Wenn der Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie einen umfangreichen Zuwendungsbescheid. Der Empfang des Bescheides muss rechtsverbindlich unterschrieben bei der lokalen Koordinierungs- und Fachstelle bestätigt werden.


5. Projektdurchführung

Nachdem Sie die Erklärung zum Zuwendungsbescheid wieder bei der lokalen Koordinierungs- und Fachstelle vorgelegt haben, kann es mit dem Projekt losgehen. Alle mit dem Projekt in Zusammenhang stehenden Veröffentlichungen müssen von der lokalen Koordinierungs- und Fachstelle genehmigt werden. Die Logos müssen entsprechend platziert werden.


6. Abrechnung u. Auswertung

Die Abrechnung hat zeitnah und ordnungsgemäß zu erfolgen. Hierfür bekommen Sie eine Belegliste zur Verfügung gestellt. Zu viel gezahlte Gelder müssen zurück erstattet werden. Um Ihr Projekt auszuwerten erfolgt ein Auswertungsgespräch mit der lokalen Koordinierungs- und Fachstelle.